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Entgelttransparenz

Meilenstein in Richtung Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben

kfd-Paderborn. Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V. begrüßt, dass das Bundeskabinett im Januar 2017 den Gesetzentwurf für mehr Entgelttransparenz endlich verabschiedet hat.

„Wir begrüßen sehr, dass der Auskunftsanspruch und die Berichtspflicht auch für alle kirchlichen Arbeitgeber, z.B. in der Wohlfahrtpflege, gelten, wo viele Frauen beschäftigt sind“, so Maria Theresia Opladen, Bundesvorsitzende der kfd. „Entgelttransparenz ist ein echter Meilenstein in Richtung Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben!“

Mit dem Gesetz wird erstmals anerkannt, dass es Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen in Betrieben gibt. Liegt nachweislich eine ungerechtfertigte Lohndifferenz vor, besteht Anspruch auf Nachzahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

„Hierdurch erhoffen wir uns einen starken Impuls für einen Bewusstseinswandel, dass Frauen und Männer bei der Entlohnung nicht ungleich behandelt werden dürfen“, so Opladen weiter. „Schade ist jedoch, dass kleinere Betriebe mit unter 200 Beschäftigten ausgenommen bleiben, da hier besonders viele Frauen arbeiten.“

In dem Gesetzentwurf ist erst für Betriebe ab 200 Beschäftigten ein individueller Auskunftsanspruch vorgesehen. Davon profitieren immerhin 14 Millionen Beschäftigte.

Der Anspruch soll in tarifgebundenen Betrieben von den Betriebsräten bzw. Mitarbeitervertretungen wahrgenommen werden. Für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten müssen betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchgeführt werden.

Der kfd-Bundesverband e.V. hatte sich unter anderem in Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Arbeitsministerin Andrea Nahles und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel dafür ausgesprochen, das Lohngerechtigkeitsgesetz endlich auf den Weg zu bringen. Die kfd wird die Umsetzung beobachten und im Hinblick auf die Auswirkungen auf eine bessere Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf bewerten.

Mher dazu:
Interview Gesetz zur Entgelttransparenz auf domradio.de

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