SkF Paderborn. Eine hohe Zahl von Frauen erlebt täglich Gewalt. Nicht nur die Frauen leiden, sondern auch deren Kinder. Umso wichtiger ist es, für die Frauen Unterstützungen anzubieten, die sich aus Gewaltbeziehungen befreien wollen. Doch das Hilfesystem kommt an Grenzen, allen betroffenen Frauen die nötige Hilfe zu geben.
Im Rahmen der Bundeskonferenz katholischer Gewaltschutzeinrichtungen wurde die seit Jahrzehnten mangelhafte Finanzierung und Ausstattung von Frauenhäusern und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt scharf kritisiert und eine verlässliche Finanzierung für das Hilfesystem gefordert. Nach der Bundestagswahl müsse der Schutz und die Hilfe bei sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt oder Gewalt in engen sozialen Beziehungen endlich bundesweit verlässlich finanziert werden. Nur diese Sicherheit führt nach Ansicht der Fachpraxis des SkF dazu, dass Strukturen geschaffen werden, die allen betroffenen Frauen zeitnah die notwendige Beratung in Interventions- und Beratungsstellen sowie Schutzunterkunft im Frauenhaus bieten. Dazu gehören ein schnellerer Zugang zu Beratungsstellen sowie eine ausreichende Versorgung mit Frauenhausplätzen in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum.
Deutschland ratifiziert zurzeit das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Damit geht der Staat die Verpflichtung ein, gesetzgeberisch und mit sonstigen Maßnahmen Beratung und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu ermöglichen und Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen. „Die Istanbul- Konvention muss konsequent umgesetzt werden“, fordert Dr. Anke Klaus, Bundesvorsitzende des SkF: „Angesichts der Tatsache, dass wir in den vergangenen Jahren jährlich über 6.000 Frauen zum Zeitpunkt ihrer Anfrage nicht in unseren Frauenhäusern aufnehmen konnten, sehen wir ein ernsthaftes Versorgungsproblem, das nicht länger hinnehmbar ist.“