Die Verbände in der Arbeitsgemeinschaft

BHDS
Caritas-Konferenzen
DJK
Familienbund
IN VIA
KAB
KDFB
KED
kfd
KKV
Kolpingwerk
Kreuzbund
Malteser
ND
Pax Christi
SkF
SKM
VkdL
Vinzenz-Konferenzen
Diözesan-Cäcilienverband

Wenn Menschen sich keine Brille leisten können

Wenn Menschen sich keine Brille leisten können

Vinzenz-Konferenzen. Viele Menschen mit geringem Einkommen können sich keine Brille leisten. youngcaritas und Vinzenz-Konferenzen rufen deshalb dazu auf, eine Petition an den Deutschen Bundestag zu unterzeichnen. Unter dem Titel „Den Durchblick behalten“ starten sie am 25. Oktober zudem eine Aufklärungskampagne und schalten die neue Internetseite www.dendurchblickbehalten.de frei.

„Im Rahmen ehrenamtlicher Besuchsdienste haben wir miterlebt, wie schwierig die Finanzierung einer Brille für Menschen mit wenig Geld ist, und welche schwerwiegenden Folgen sich daraus für die betroffenen Menschen ergeben können“, erklärt Matthias Krieg von den Vinzenz-Konferenzen, einem Fachverband der Caritas. „Bis zur Bundestagswahl im Herbst 2017 wollen wir deshalb auf die Problematik der Brillenfinanzierung für Menschen mit wenig Geld aufmerksam machen“, sagt Linda Kaiser von youngcaritas. „Wir setzen uns für eine neue gesetzliche Regelung ein.“

Denn gesetzlich Krankenversicherte, die eine Brille benötigen, haben keinen Anspruch auf Unterstützung für den Kauf einer Sehhilfe. Eine Ausnahme gibt es nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie bei einer schweren Sehbeeinträchtigung auf beiden Augen – wenn das Sehvermögen trotz Brille bei unter 30 Prozent liegt. „Brillen sind aber in der Regel nicht – wie manchmal angenommen – zum Nulltarif zu haben“, erklärt Matthias Krieg von den Vinzenz-Konferenzen. Der durchschnittliche Minimalpreis einer Brille liege bei rund 180 Euro. Die können viele Menschen, die von Hartz IV leben, eine Mini-Rente bekommen oder aus ihrer Heimat geflohen sind, nicht aufbringen. „Für die betroffenen Menschen können daraus erhebliche Probleme im Alltag resultieren“, kritisiert Matthias Krieg. Ältere Menschen, die ständig stürzen, Arbeitslose, die mangels einer Brille keinen neuen Job annehmen können, oder  Menschen, die sich nicht gefahrlos im Straßenverkehr bewegen können – die Liste der schwerwiegenden Beeinträchtigungen ist lang.

„Eine Brille ist von grundlegender Bedeutung, damit ein Mensch ungefährdet am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann“, sagt Linda Kaiser. „Der Staat kommt somit seiner Verantwortung für die lebensnotwendige Unterstützung bedürftiger Menschen nicht nach.“ Konkret fordern youngcaritas und Vinzenz-Konferenzen die Mitglieder des Bundestages auf, Brillen in die Aufzählung des Paragrafen 24 (Abs. 3 S. 1) im Sozialgesetzbuch II aufzunehmen oder im Sozialgesetzbuch V eine Härtefallregelung für Brillen zu schaffen, analog der Regelung für Zahnersatz (Paragraf 55, Abs. 2).

Das Anliegen wird schon seit einigen Jahren von den Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn verfolgt. Im Einzelfall stellen die Vinzenz-Konferenzen bedürftigen Menschen auch Zuschüsse für Brillen zur Verfügung. „Gleichzeitig soll der Staat aber auch nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden“, erklärt Matthias Krieg. Seit diesem Jahr engagieren sich auch jüngere Menschen der youngcaritas mit Aktionen und über soziale Medien politisch zu diesem Thema. Denn auch viele junge Menschen kennen die Erfahrung, wie sich eine Sehschwäche im Alltag auswirkt. „Wir empfinden die aktuelle Situation von bedürftigen Menschen mit einer Sehschwäche als Ungerechtigkeit“, sagt Linda Kaiser.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Unterzeichnung der Petition gibt es unter: www.dendurchblickbehalten.de

Suche